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BFH, 02.12.1983 - VI R 101/83 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BFH, 10.11.1966 - V R 46/66
Zulässigkeit einer Revision ohne Vorlegen einer Vollmacht
Auszug aus BFH, 02.12.1983 - VI R 101/83
NVS: Legt der als Bevollmächtigter Auftretende im Revisionsverfahren keine Vollmacht vor, so ist die von ihm eingelegte Revision unzulässig (vgl. BFH-Beschluß vom 10.11.1966 V R 46/66).2.NVS: Der vollmachtlose Vertreter hat die Kosten der von ihm veranlaßten erfolglosen Prozeßführung zu tragen (vgl. BFH-Beschluß vom 10.11.1966 V R 46/66).